Februar 2022
Indische Pflegefachkräfte
IHK-Azubi-Kampagne
Abschaffung 2G im Einzelhandel – FFP2-Masken-Pflicht
Omikron-Welle – Städtisches Pflegeheim bekam Unterstützung
Bürokratiemonster: Novellierte Heizkostenverordnung
Außergewöhnliche Situationen erfordern außergewöhnliche Maßnahmen – gemäß dem Sprichwort handelte auch unser Geschäftsfeld Pflegen. Vier junge Frauen aus Indien starteten 2022 richtig durch und begannen ihre Ausbildung zur Pflegefachfrau. Das Quartett ist eine Bereicherung für das Team im Städtischen Pflegeheim.
Indische Herkunft unserer Azubis:
Die IHK-Kampagne #AuchMitAbiSofortImLeben zeigte fünf erfolgreiche Auszubildende, die mit schlagkräftigen Argumenten Gymnasiasten und Studienzweifler von einer beruflichen Ausbildung überzeugen sollten. Darunter auch unsere Auszubildende Fabienne Geier, die sich zum Start der Kampagne im ersten Ausbildungsjahr als Immobilienkauffrau befand. Für sie stand schon in der Oberstufe fest, dass sie nach ihrem Abitur eine Berufsausbildung absolviert.
Aufbruchstimmung nach Jahren der Entbehrungen
Seit Jahrzehnten arbeiten wir mit der Werbegemeinschaft Neubrandenburger Innenstadt e. V. eng zusammen. Bis zum März 2020 haben wir gemeinsam dafür gesorgt, die Attraktivität der Neubrandenburger Innenstadt nachhaltig zu stärken. Mit Beginn der Corona-Krise wurden wir alle vor große Herausforderungen gestellt.
In den folgenden Monaten und Jahren haben sich die Gewerbetreibenden, die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg und die NEUWOGES als starke Einheit präsentiert und die wirtschaftlichen Schäden so gut es ging in einem erträglichen Maß gehalten.
Die Prognosen und Signale aus der Politik deuteten Anfang Februar klar darauf hin, dass zu einer weitestgehenden Normalität zurückgekehrt werden konnte. Normalität hieß dabei aber auch, dass sich alle Protagonisten weiterhin unterstützten, um das Einkaufserlebnis für die Kundinnen und Kunden bestmöglich zu gestalten.
Zum 12. Februar 2022 wurde die sogenannte 2-G-Regel im Einzelhandel abgeschafft. Das kam insbesondere dem Gastgewerbe, der Freizeit- und Veranstaltungswirtschaft, der Sport- und Fitnessbranche, den Bekleidungsgeschäften und den Dienstleistern zugute. Voraussetzung dafür war, dass die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Schutzmaske im Einzelhandel in Kraft trat. Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellte dafür kostenlose FFP2-Masken für Bedürftige zur Verfügung. Die Verteilung im Stadtgebiet wurde durch die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg gesteuert und erfolgte an fünf Standorten, die allesamt durch maßgebliche Unterstützung des NEUWOGES-Konzerns betrieben werden: In der Tourist-Information am Marktplatz, im Mehrgenerationenhaus Weidegang 9 sowie in den Stadtteilbüros Südstadt, Datzeberg und Oststadt.
Das Städtische Pflegeheim spürte ab dem Februar die Auswirkungen der sogenannten Omikron-Welle. Zahlreiche Mitarbeitenden befanden sich in Corona-Quarantäne und konnten ihrer Arbeit nicht nachgehen. Darum startete die Geschäftsführung des Pflegeheims eine Interessenbekundung unter den Mitarbeitenden des Konzerns.
Pflegeheim-Geschäftsführerin Anke Saadan verdeutlichte: „Eine eintretende personelle Notsituation würde für unsere Einrichtung bedeuten, dass wir die pflegerische, betreuende und hauswirtschaftliche Versorgung unserer Bewohnerinnen und Bewohner nicht mehr vollumfänglich gewährleisten könnten.“ Es wurden Menschen gesucht, die den über 170 Bewohnerinnen und Bewohnern des Städtischen Pflegeheimes unterstützend zur Seite zu stehen. „Unser Ziel ist es, Männer und Frauen zu gewinnen, die uns im Fall von prekären Personalausfällen insbesondere bei betreuenden und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten unterstützen“, beschrieb Konzerngeschäftsführer Frank Benischke das Anliegen.
Einige Mitarbeitenden aus den Geschäftsfeldern Wohnen und Gebäudeservice meldeten sich freiwillig und standen unserem Pflegeheim ab Anfang März unterstützend zur Seite. Die vertraglich geregelte Stundenzahl richtete sich dabei ausschließlich nach den bei den jeweiligen Mitarbeitenden vorhandenen zeitlichen Möglichkeiten.
Glücklicherweise ebbte die Omikron-Welle und der damit verbundene Krankenstand Anfang April deutlich ab.
Am 1. Dezember 2021 war die neue Heizkostenverordnung (HeizkostenV) in Kraft getreten. Diese verpflichtet die Gebäudeeigentümer beim Vorhandensein von fernablesbaren Erfassungsgeräten, den Endverbrauchern eine monatliche Abrechnungs- oder Verbrauchsinformation zur Verfügung zu stellen. Die Zugangsnachweise müssen dabei zwingend dokumentiert werden. Die Möglichkeit einer Abbestellung dieser Informationen durch die betreffenden Haushalte ist nicht möglich.
Die NEUWOGES erfüllte ihre gesetzliche Pflicht und stellte rund 2.000 Mieterinnen und Mietern eine monatliche Verbrauchsinformation zur Verfügung. Der Verwaltungsaufwand wurde dadurch drastisch erhöht.
Diese erste Information für den Monat Februar 2022 war für die Mieterinnen und Mieter noch kostenfrei. Die danach entstehenden Kosten für die Informationen waren von den Endverbrauchern zu tragen.
Umso wichtiger war die Schaffung einer Möglichkeit eines digitalen Abrufes. Nur so konnten wir unseren Mieterinnen und Mietern Mehrkosten ersparen. Mitte März startete das digitale Kundenportal „Meine NEUWOGES“. Dort sind unter anderem auch die besagten Verbrauchsinformationen digital abrufbar.
Zusätzlicher Verwaltungsaufwand gleicht einem Bürokratiemonster
Die digitale Zustellung schmälert den internen Verwaltungsaufwand nur wenig. Monat für Monat sind sämtliche organisatorische Aufgaben bei der Bereitstellung der Informationen zu überwachen, die Zusammenarbeit mit den Messdienstleistern muss trotz allem Mehraufwand weiterhin reibungslos funktionieren und die Zugangsnachweise dokumentarisch erfasst werden. Unter dem Strich bleibt die Erkenntnis: Alles in allem ist diese Novellierung nicht praxisbezogen durchdacht und konfrontiert die gesamte Wohnungswirtschaft mit prozessualen Ineffizienzen und Mehrkosten für Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungsunternehmen.