Anhang zum Konzernabschluss

für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2022
der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH, Neubrandenburg

A. Allgemeine Angaben zum Inhalt und Gliederung des Konzernabschlusses

Die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH, als Mutterunternehmen des Konzerns, hat ihren Sitz in Neubrandenburg und ist in das Handelsregister des Amtsgerichtes Neubrandenburg unter der Handelsregisternummer HRB 465 eingetragen.

Der Konzernjahresabschluss für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 wurde entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Bei der Gliederung der Konzernbilanz sowie der Konzerngewinn- und Verlustrechnung wurde die aktuell gültige Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen beachtet. Die Konzerngewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Soweit nach den gesetzlichen Vorschriften Zusatzangaben zu einzelnen Posten der Konzernbilanz und der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erforderlich sind, sind diese grundsätzlich im Konzernanhang aufgeführt.


B. Angaben zur Konzernkonsolidierung

I. Konsolidierungskreis

Die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg und gleichzeitig der größte Vermieter innerhalb der Stadt. Das Kerngeschäft der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH ist die Bewirtschaftung des eigenen und angemieteten Bestandes an Wohnungen und Gewerbeeinheiten.

Zum Bilanzstichtag hält die Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH (NEUWOGES) unverändert zum Vorjahr 100 % Anteile an den Tochtergesellschaften Immobilien Reparatur- und Servicegesellschaft mbH Neubrandenburg (RSG) sowie der Haveg Immobilien GmbH (Haveg).

In den Konzernabschluss der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH sind folgende Unternehmen einbezogen:

Umsatzerlöse Vorjahres- Ergebnis * Stammkapital Stimmrechte
TEUR TEUR TEUR %
NEUWOGES 72.624,9 8.723,4 17.895,3
RSG 11.105,8 245,6 25,0 100
Haveg 1.499,6 70,6 48,0 100

* vor Ergebnisabführung

Zwischen der NEUWOGES und ihren Tochtergesellschaften bestehen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge1.

1 Für die RSG seit dem 01.01.2005, für die Haveg seit dem 01.01.2014.

Die RSG erbringt immobiliennahe Dienstleistungen in den Geschäftsfeldern Hausmeisterdienstleistungen sowie spezielle Immobilienservices, im infrastrukturellen Objektmanagement, Grünanlagen und Winterdienst, Parkraumbewirtschaftung und im Bereich Handwerkerleistungen.

Die Haveg erbringt Dienstleistungen der Immobilienwirtschaft und ist auf die Verwaltung von Wohnungen und anderen Immobilien im öffentlichen und privaten Eigentum ausgerichtet.

Nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden die 94%igen Beteiligungen an der Pflegeheim Neubrandenburg gGmbH (PFH) sowie der Sozial- und Jugendzentrum Hinterste Mühle gGmbH (SJZ), da aufgrund der im Gesellschaftsvertrag geregelten Zweckbindung in Bezug auf das Vermögen die Muttergesellschaft in ihren Rechten erheblich und dauerhaft eingeschränkt ist. Der Anteil an diesen Unternehmen wird in der Konzernbilanz unter Anteile an verbundenen Unternehmen mit einem Wertansatz von TEUR 432,2 ausgewiesen.

Damit ergibt sich für den Konzern folgende Beteiligungsliste:

Eigenkapital Anteil Jahresergebnis
EUR % TEUR *
Konsolidierte Unternehmen
NEUWOGES 154.557,1 8.808,4
RSG 624,5 100 346,8
HAVEG 200,5 100 151,5
Nicht konsolidierte Unternehmen
PFH 3.227,8 94 32,6
SJZ 539,3 94 -96,5

* Vor Ergebnisabführung bzw. Verlustausgleich

II. Angaben zu den Konsolidierungsmethoden

Die Jahresabschlüsse der konsolidierten Unternehmen bilden die Grundlage für den Konzernabschluss. Die Geschäftsjahre aller einbezogenen Unternehmen stimmen mit dem Kalenderjahr überein. Die Bilanzierung und Bewertung der einbezogenen Einzelabschlüsse erfolgte grundsätzlich einheitlich nach den auch von der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH angewandten Methoden.

Seit Änderung des § 301 HGB erfolgt die Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode. Ein nach Verrechnung verbleibender Unterschiedsbetrag wird in der Bilanz als Geschäfts- oder Firmenwert bzw. als Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung ausgewiesen.

Ein nach § 301 HGB im Jahr 2014 anzusetzender Firmenwert wurde wegen der Geschäftsumstrukturierung zwischen dem Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile und dem Bilanzstichtag und der hieraus entfallenen Werthaltigkeit in 2014 vollständig abgeschrieben.

Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Erträge und Aufwendungen aus dem gegenseitigen Geschäftsverkehr der konsolidierten Unternehmen wurden entsprechend den Anforderungen der §§ 303, 305 HGB im Rahmen der Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung verrechnet.

In Anwendung der Möglichkeit von § 304 Absatz 2 HGB wurde auf die Eliminierung von Zwischengewinnen im Konzern wegen Geringfügigkeit verzichtet, zumal die Eliminierung zu einem unverhältnismäßigen Aufwand geführt hätte, ohne dabei das den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu verbessern.

Die Bewertung der im Konzernabschluss erfassten Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte nach einheitlichen Kriterien. Änderungen zu den bisher angewandten Bilanzierungsmethoden sind nicht zum Ansatz gekommen.


C. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt nach den Bewertungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches.

Die immateriellen Vermögenswerte wurden mit Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten des Sachanlagevermögens wurden planmäßig linear, entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips, abgeschrieben. Bei der Abschreibung von Wohngebäuden mit Baujahren vor 2016 wird dabei von einer 80jährigen Nutzungsdauer ausgegangen. Seit 2017 wird für Neubauten von Wohngebäuden eine 50-jährige Nutzungsdauer zu Grunde gelegt. Sofern Modernisierungen zu Aktivierungen führten, wurde bis 2018 von einer 50-jährigen Restnutzungsdauer ausgegangen.

Auf der Grundlage einer Organisationsanweisung zur Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen wird die Restnutzungsdauer ab 2019 in Abhängigkeit von den ausgeführten Maßnahmen objektbezogen neu bestimmt. Darüber hinaus wird die Restnutzungsdauer in Einzelfällen in Abhängigkeit vom Nutzungskonzept für die Immobilie weiter reduziert.

Die in den Vorjahren im Einzelabschluss der Muttergesellschaft angesetzten Sonderabschreibungen in Höhe von 50 bzw. 40 % gemäß Fördergebietsgesetz wurden unter Anwendung der Übergangsvorschriften zum Transparenz- und Publizitätsgesetz Artikel 54 bzw. Bezug nehmend auf die Aufhebung des § 308 Absatz 3 HGB a.F. im Konzernabschluss korrespondierend zur Konzernrücklage den Anlagewerten zugeschrieben.

Technische Anlagen und Maschinen sowie die Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung wurden linear nach den Nutzungsdaueransätzen der steuerlichen AfA-Tabelle abgeschrieben. Im Geschäftsjahr zugegangene Gegenstände mit Einzelanschaffungskosten von TEUR 0,2 bis TEUR 1,0 wurden entsprechend des § 6 Abs. 2 a EStG in einem Sammelposten erfasst, der ab dem Jahr der Bildung mit 20 % jährlich abgeschrieben wird.

In den Finanzanlagen werden Ausleihungen an verbundene Unternehmen ausgewiesen.

Im Umlaufvermögen sind unbebaute Grundstücke zu ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten bilanziert. Die Wertansätze entsprechen der aktuellen Marktlage. Bei den Grundstücken handelt es sich unter anderem um Vorrats- und Erschließungsgrundstücke. Bei den im Umlaufvermögen gehaltenen, zum Verkauf bestimmten Grundstücken handelt es sich unter anderem um Erschließungs- und Bebauungsgebiete in der Gerstenstraße, in Weitin und Markgrafenhof. Die Wertansätze entsprechen der aktuellen Marktlage. Die Grundstücke sind zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet.

Als unfertige Leistungen werden die mit den Mietern noch nicht abgerechneten Betriebskosten 2022 ausgewiesen. Sie werden unter der Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.

Als andere Vorräte wurden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe der RSG ausgewiesen. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten. Auf Bestände mit einer eingeschränkten Verwertbarkeit wurden angemessene Bewertungsabschläge im Sinne des § 253 Absatz 3 HGB vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind zum Nominalwert bewertet. Erkennbaren Ausfallrisiken bei Forderungen aus Vermietung und sonstigen Vermögensgegenständen wurde durch die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen, uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben.

Die flüssigen Mittel sind jeweils zum Nominalwert aktiviert.

Der Sonderposten aus Investitionszulage beruht auf Ansprüchen gemäß § 3 Investitionszulagengesetz und stellt einen Korrekturposten zu den aktivierten Herstellungskosten im Anlagevermögen dar.

Die sonstigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten ab. Ihre Bewertung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des geschätzten Erfüllungsbetrages.

Darin enthalten sind die Risiken aus Bauleistungsverpflichtungen, aus Gewährleistungsrisiken sowie Risiken im Verwaltungskostenbereich. Das Risiko für den geschlossenen Generalverwaltervertrag wird jährlich vor dem Hintergrund der nachhaltig erzielbaren Entwicklung der Mieten und Leerstandsentwicklung über die Restlaufzeit einer Folgebewertung unterzogen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem der Laufzeit entsprechenden Marktzins gemäß Vorgabe der Deutschen Bundesbank auf- bzw. abgezinst.

Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich von Jubiläen und bei Renteneintritt wurden entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften nach dem Teilwertverfahren bzw. nach dem Barwertverfahren auf Basis einer durchschnittlichen Restlaufzeit von 15 Jahren berechnet. Die Berechnung erfolgte auf der Grundlage der Heubeck-Richttafeln 2018 G mit einem jährlich durchschnittlichen Zinssatz von 1,44 % und einem Gehaltstrend von 3,0 % pro Jahr und 5 % für 2023.

Die Verbindlichkeiten sind gemäß 253 HGB zu Erfüllungsbeträgen passiviert. Die Aufwendungen und Erträge sind periodengerecht erfasst.


D. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

I. Erläuterungen zur Bilanz

Die Gesamtentwicklung des Anlagevermögens wird in dem beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. Die Abschreibungen betrugen TEUR 11.661,9 (Vorjahr: TEUR 12.703,0). Aufgrund von Änderungen in den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen der Objekte wurden im Rahmen der Bewertungsmethodik zur Ertragswertermittlung für 2 Objekte außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 438,3 (Vorjahr: TEUR 1.994,9) vorgenommen. Auf der gleichen Grundlage wurden an 9 Gebäuden Zuschreibungen in Höhe von TEUR 1.491,3 (Vorjahr: TEUR 921,0) vorgenommen. Ferner erfolgte eine Wertaufholung an ein unbebautes Grundstück in Höhe von TEUR 124,9.

In der aufgrund des Fördergebietsgesetz zu konsolidierenden Handelsbilanz II bestehen Zuschreibungen in Höhe von TEUR 8.646,4 (Vorjahr: TEUR 8.908,6) bei Wohnbauten und TEUR 2.084,7 (Vorjahr: TEUR 2.161,8) bei Geschäfts- und anderen Bauten.

In den Finanzanlagen werden langfristige Darlehensverträge verbundener Unternehmen in Höhe von TEUR 151,5 (Vorjahr: TEUR 197,7) zwischen dem Mutterunternehmen und der Pflegeheim Neubrandenburg gGmbH ausgewiesen.

Im Umlaufvermögen werden unbebaute Grundstücke zu Bilanzwerten in Höhe von TEUR 4.722,8 (Vorjahr: TEUR 4.706,6) ausgewiesen. Die Muttergesellschaft weist zum 31.12.2022 einen Grundstücksbestand von 223.788,0 m² aus.

Als unfertige Leistungen wurden TEUR 21.817,2 (Vorjahr: TEUR 21.688,4) gegenüber den Mietern abrechenbare umlagefähige Betriebskosten ausgewiesen. Sie wurden zu Anschaffungskosten bewertet.

Der Stand der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände zum 31.12.2022 sowie deren Fristigkeiten sind in dem beigefügten Forderungsspiegel dargestellt. Es bestehen insgesamt Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 6.523,6 (Vorjahr: TEUR 4.553,2).

Von den flüssigen Mitteln sind TEUR 753,4 (Vorjahr: TEUR 1.233,3) der Mittel gebunden. Darin sind Sicherheitsleistungen gegenüber der Gesellschafterin enthalten (TEUR 298,5).

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin, der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg, sind in folgenden Posten enthalten:

31.12.2022 31.12.2021
TEUR TEUR
Aktiva
Sonstige Vermögensgegenstände 445,9 645,5
Passiva
Sonstige Verbindlichkeiten 0,0 1.955,0

Zur Entwicklung des Eigenkapitals wird auf den Eigenkapitalspiegel verwiesen.

Die Steuerrückstellung in Höhe von TEUR 330,1 wurde für Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt aus Zahlung für die Körperschaftsteuer (TEUR 180,7) 2021 und 2022 eingestellt sowie für die Gewerbesteuer 2021 und 2022 (TEUR 149,4).

In den sonstigen Rückstellungen sind folgende langfristige Rückstellungen mit nicht unerheblichem Umfang enthalten:

31.12.2022 31.12.2021
TEUR TEUR
Rückstellung für Risiko Zwischenvermietung 6.699,8 7.230,2
Rückstellung für vertragliche Instandhaltungsverpflichtungen 48,0 145,6
Drohverluste 202,4 227,3
Überbrückungsgeld 809,4 684,4

Aus der Auf- und Abzinsung der langfristigen Rückstellungen ergibt sich im Geschäftsjahr ein Zinsaufwand von TEUR 13,3 (Vorjahr: TEUR 436,5) und ein Zinsertrag von TEUR 37,9 (Vorjahr: TEUR 0,0).

In den kurzfristigen Rückstellungen sind folgende wesentliche Beträge enthalten:

31.12.2022 31.12.2021
TEUR TEUR
Kosten Hausbewirtschaftung 734,0 712,0
Ausstehende Außenprüfung 160,5 111,0
Unterlassene Instandhaltung 167,2 177,8
Kosten für Betriebskostenabrechnung 180,0 180,0
Abschluss- und Prüfungskosten 126,3 107,6
Leistungsvergütung 182,4 183,5

TEUR 25.355,0 (Vorjahr: TEUR 22.562,6) der erhaltenen Anzahlungen sind von Mietern als Vorauszahlungen auf die anstehenden Betriebskostenabrechnungen geleistet worden. Für Verkaufsgrundstücke bestehen Anzahlungen in Höhe von TEUR 83,0 (Vorjahr: TEUR 88,7).

Die Fristigkeiten der insgesamt ausgewiesenen Verbindlichkeiten werden in einer gesonderten Anlage dargestellt. In den Verbindlichkeiten sind keine Beträge größeren Umfangs enthalten, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen.

Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Entschädigungszahlungen, im Voraus geleistete Mieten sowie Erbbauzinsen erfasst.

Die latenten Steuern werden auf der Grundlage der sich aus der Gegenüberstellung von Handels- und Steuerbilanz ergebenden aktiven und passiven temporären Latenzen ermittelt. Insgesamt ergibt sich, vor allem aufgrund geringerer steuerlicher Wertansätze für die Wohnbauten, ein Passivüberhang von TEUR 43.535,4 (Vorjahr: TEUR 38.827,3) bzw. passive latente Steuern von TEUR 13.593,9 (Vorjahr: TEUR 12.123,8). Zusätzlich wurden auf der Grundlage der Ergebnisplanung 2023 bis 2027 die voraussichtlich in den nächsten 5 Jahren verrechenbaren Verlustvorträge ermittelt. Die zu berücksichtigenden körperschaft- und gewerbesteuerlichen Verlustvorträge von TEUR 3.219,8 und TEUR 7.517,3 bzw. die aus den Verrechnungsmöglichkeiten resultierenden aktiven latenten Steuern von TEUR 1.667,2 wurden mit den passiven latenten Steuern aus den temporären Differenzen verrechnet.

Es verbleiben passive latente Steuern von TEUR 11.926,7, die jedoch nach DRS 18 Tz. 21 des Deutschen Standardisierungsrats in vollem Umfang mit den aktiven latenten Steuern von TEUR 36.006,3 aus den nach mehr als 5 Jahren verrechenbaren Verlustvorträgen von TEUR 180.025,3 und TEUR 48.813,6 saldiert werden können.

2022 Vorjahr
TEUR TEUR
Konzernergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 8.682,7 8.604,6
X theoretischer Steuersatz (31,2 %)
= erwarteter Steueraufwand 2.711,2 2.686,8
Überleitung
+ Steueranteil für steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben 92,4 108,1
- Steueranteil für temporäre Differenzen und Verluste, für die keine latenten Steuern erfasst wurden -2.365,3 -2.126,5
= ausgewiesener Ertragsteueraufwand 438,3 668,4
Effektiver Konzernsteuersatz in % 5,1 7,8

Für die Ermittlung des theoretischen Steuersatzes sowie für die Besteuerung der latenten Steuern wurde ein Körperschaftsteuersatz einschließlich Solidaritätszuschlag von 15,825 % und ein Gewerbesteuersatz von 15,4 % (Hebesatz 440 %) zu Grunde gelegt.

Die rechnerische Konzernsteuerquote beträgt 5,1 % (Vorjahr 7,8 %).

II. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse des Mutterunternehmens stellen sich wie folgt dar:

31.12.2022 31.12.2021
TEUR TEUR
Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung 69.574,9 68.917,3
Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Grundstücken 1.481,3 5.142,9
davon aus Verkauf Anlagevermögen 1.020,1 3.200,0
Umsatzerlöse aus Betreuungstätigkeit 134,7 107,4
Umsatzerlöse aus anderen Lieferungen und Leistungen 1.434,0 1.445,6
72.624,9 75.613,2

Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Grundstücken resultieren aus dem Abgang von unbebauten Grundstücken des Umlaufvermögens in Höhe von TEUR 11,2 (Vorjahr: TEUR 1.694,7) sowie der Projektkosten Markgrafenhof TEUR 450,0 und bebauten und unbebauten Grundstücken des Anlagevermögens in Höhe von TEUR 1.020,1. Gemäß Anwendung des § 277 Abs. 1 HGB wurden regelmäßige Erlöse aus Veräußerungsgeschäften des Anlagevermögens den Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Grundstücken zugeordnet. Demgegenüber stehen Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke aus Buchwertabgängen des Anlagevermögens.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen der Muttergesellschaft sind folgende Beträge enthalten:

31.12.2022 31.12.2021
TEUR TEUR
Zuschreibungen 1.616,2 1.018,6
Auflösung von Rückstellungen 126,9 226,9
Zuschüsse 290,3 273,5
Erträge aus Versicherungen 583,5 346,0
Erträge aus abgeschriebenen Forderungen 204,0 223,8
Auflösung von Wertberichtigungen 1.844,0 452,4
Kostenerstattungen 510,9 615,9
Übrige 239,3 243,1
5.415,1 3.391,2

Die Aufwendungen für die Hausbewirtschaftung berücksichtigen TEUR 22.378,6 (Vorjahr: TEUR 22.369,7) Betriebskosten, TEUR 10.243,5 (Vorjahr: TEUR 8.743,2) Instandhaltungskosten (ohne Zuführung zu Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung) und TEUR 1.592,8 (Vorjahr: TEUR 597,1) Entgelt für angemietete Wohnungsbestände.

Aufwendungen für Verkaufsgrundstücke werden im Wesentlichen durch Aufwendungen aus Buchwertabgängen des Anlagevermögens in Höhe von TEUR 390,9, davon TEUR 316,6 durch die Veräußerung von Eigentumswohnungen, geprägt.

Die Aufwendungen für andere Lieferungen und Leistungen resultieren hauptsächlich aus Leistungen für die Objektbewirtschaftung und Verwaltungskosten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten unter anderem sächliche Verwaltungskosten sowie Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen.


E. Sonstige Angaben

Zum 31.12.2022 bestanden über die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten hinaus keine Haftungsverhältnisse im Zusammenhang mit der Erschließungstätigkeit. Das vereinbarte Limit von TEUR 500,0 wurde nicht in Anspruch genommen.

Es bestehen keine Geschäfte mit nahestehenden Personen zu ungewöhnlichen Bedingungen.

Der Konzern beschäftigte 2022 durchschnittlich 320,0 Mitarbeiter (ohne Geschäftsführung) sowie 23,4 Auszubildende.

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates des Mutterunternehmens für die Wahrnehmung seiner Aufgaben im Konzern betrugen im Geschäftsjahr TEUR 12,2 (Vorjahr: TEUR 9,4). Bezüglich der Angaben zu den Organen der Gesellschaften verweisen wir auf die Angaben im Anhang der Einzelabschlüsse.

Der Konzernabschluss wird nach § 264 Absatz 3 HGB im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Das für das Geschäftsjahr berechnete Honorar des Abschlussprüfers beträgt TEUR 54,9 für die Abschlussprüfung. Weitere sonstige Leistungen wurden in Höhe von TEUR 1,2 erbracht.

Verpflichtungen aus beauftragten Modernisierungen und sonstigen Maßnahmen bestanden aus der Abwicklung der laufenden Investitionsprogramme in Höhe von TEUR 18.320,1. Die Finanzierungen erfolgen maßnahmenbezogen und sind gesichert.

Verpflichtungen aus beauftragten Modernisierungen und sonstigen Maßnahmen bestanden aus der Abwicklung der laufenden Investitionsprogramme und sind in den Rückstellungen für ausstehende Rechnungen erfasst. Die Finanzierungen erfolgen objektbezogen und sind gesichert.

Die Muttergesellschaft weist ein Jahresergebnis in Höhe von EUR 8.808.357,95 aus. Die Entscheidung über die Verwendung trifft die Gesellschafterin nach Empfehlung durch den Aufsichtsrat. Die Geschäftsführung schlägt vor, EUR 1.955.000,00 an die Gesellschafterin auszuschütten und den verbleibenden Anteil in Höhe von EUR 3.353.357,95 der Kapitalrücklage sowie in Höhe von € 3.500.000,00 der Rücklage für Bauerneuerungen nach § 13 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages zuzuweisen.


4. Kapitalflussrechnung

2022 2021 Veränderung Vorjahr
TEUR TEUR TEUR
I. Laufende Geschäftstätigkeit
Jahresergebnis 8.469,1 8.384,1 85,0
+/- Abschreibungen/Zuschreibungen des Anlagevermögen 10.045,8 11.684,4 -1.638,6
+/- Zu-/Abnahme langfristiger Rückstellungen -473,5 -1.029,9 556,4
+/- Veränderung Sonderposten aus Investitionszulage -115,9 -115,9 0,0
- Erträge aus Tilgungszuschüssen 0,0 -262,5 262,5
+/- Verlust/Gewinn aus Anlageabgängen -628,9 -1.371,1 742,2
+/- Ab-/Zunahme sonstige Aktiva -2.132,0 964,5 -3.096,5
+/- Veränderung Grundstücke des Umlaufvermögens 425,2 -635,9 1.061,1
+/- Zu-/Abnahme sonstige Passiva 5.364,8 -81,2 5.446,0
+/- Zu-/Abnahme kurzfristiger Rückstellungen -8,3 -186,2 177,9
+ Zinsaufwendungen 5.105,1 5.571,9 -466,8
- Zinserträge -73,5 -21,6 -51,9
= Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 25.977,9 22.900,6 3.077,3
II. Investitionsbereich
+ Einzahlungen aus Sachanlageabgängen 1.126,3 3.200,0 -2.073,7
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -16.364,2 -17.950,4 1.586,2
+ Einzahlungen aus Abgängen Finanzanlagevermögen 46,2 53,0 -6,8
+ erhaltene Zinsen 73,5 21,6 51,9
= Mittelzu-/-abfluss aus der Investitionstätigkeit -15.118,2 -14.675,8 -442,4
III. Finanzierungsbereich
+ Einzahlungen aus Kreditaufnahmen 16.670,0 22.235,7 -5.565,7
- planmäßige Tilgungen -15.204,2 -14.553,2 -651,0
- außerplanmäßige Tilgungen -1.424,3 -166,2 -1.258,1
+ Einzahlungen aus Baukostenzuschüssen 0,0 931,9 -931,9
- gezahlte Zinsen -5.105,1 -5.571,9 466,8
- Auszahlung Gesellschafterin -3.910,0 -1.955,0 -1.955,0
+/- Veränderung verpfändeter Festgeldguthaben 479,9 -378,0 857,9
= Mittelzu-/-abfluss aus der Finanzierungstätigkeit -8.493,7 543,3 -9.037,0
IV. Finanzmittelfonds
zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 2.366,0 8.768,1 -6.402,1
+ Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 13.037,1 4.269,0 8.768,1
= Finanzmittelbestand am Ende der Periode 15.403,1 13.037,1 2.366,0