Bericht des Aufsichtsrates

für das Geschäftsjahr 2024

Gemäß § 6 (1) des Gesellschaftsvertrages der NEUWOGES besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 10 Mitgliedern. Acht Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Stadtvertretung Neubrandenburg entsandt. Weiterhin sind die Betriebsratsvorsitzende der NEUWOGES und ihr Stellvertreter Mitglieder des Aufsichtsrates.

Auf der Grundlage der Kommunalwahl im Juni 2024 kam es zu Änderungen in der Besetzung des Aufsichtsrates für die VIII. Legislaturperiode.

Herr Toni Jaschinski Fraktion DIE LINKE Vorsitzender
Herr Thomas Schröder Fraktion BSW/BfN Stellvertreter (seit 09/2024)
Frau Swantje Sy Arbeitnehmervertreterin Stellvertreterin (bis 09/2024)
Herr Maik Heyden Arbeitnehmervertreter
Herr Hans-Jürgen Schwanke Fraktion BSW/BfN (seit 09/2024)
Herr Steven Giermann Fraktion CDU/FDP (seit 09/2024)
Herr Heiko Schröder Fraktion CDU/FDP (seit 09/2024)
Herr Peter Fink Fraktion AfD (seit 09/2024)
Herr Christoph Biallas Fraktion SPD (bis 09/2024)
Herr Prof. Dr. Oppermann Fraktion SPD
Herr Nicolas Mantseris Fraktion Die Grünen (bis 09/2024)
Herr Robert Schnell Fraktion AfD
Herr Wilfried Luttkus Fraktion Bürger für Neubrandenburg (bis 09/2024)
Herr Manfred Pawlowski Fraktion CDU/FDP (bis 09/2024)

Im Geschäftsjahr 2024 fanden fünf ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrates statt.

Die Geschäftsführung unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Lage und Geschäftsentwicklung der NEUWOGES in den Aufsichtsratssitzungen und zusätzlich durch schriftliche Informationen, überwiegend durch Nutzung eines digitalen Ablagesystems.
Seine Überwachungs- und Beratungspflichten gegenüber der Geschäftsführung hat der Aufsichtsrat entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und des Gesellschaftsvertrags wahrgenommen.

Der Aufsichtsrat hat in seinen Sitzungen auf der Grundlage von Beschlussvorlagen und zusätzlichen Erläuterungen der Geschäftsführung ausführlich über die Angelegenheiten der Gesellschaft beraten und zu den Aufgaben, die ihm im Gesellschaftsvertrag übertragen worden sind, die erforderlichen Beschlüsse gefasst bzw. Empfehlungen zur Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung ausgesprochen.

In der Sitzung des Aufsichtsrates am 20.03.2024 wurde der Risikobericht der NEUWOGES für das Geschäftsjahr 2023 vorgelegt und zur Kenntnis genommen. Des Weiteren wurden Geschäftsbeziehungen nahestehender Personen genehmigt sowie Personalangelegenheiten in der Tochtergesellschaft (Sozial- und Jugendzentrum Hinterste Mühle gGmbH; Bestellungsverfahren Geschäftsführer) behandelt und beschlossen.

Am 06.04.2024 fand eine Klausurtagung zur Fortschreibung der Unternehmensstrategie bis 2035 statt. In dieser wurde das Personalkonzept sowie die Unternehmensstrategie der Sozial- und Jugendzentrum Hinterste Mühle gGmbH diskutiert.

In der Sitzung des Aufsichtsrates am 10.07.2024 wurde der Bericht des Wirtschaftsprüfers zum Jahresabschluss und Konzernabschluss 2023 entgegengenommen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der NEUWOGES sowie des Konzerns für das Geschäftsjahr 2023 sind von der GdW Revision AG geprüft worden.

Prüfungsschwerpunkte waren:

  • Vorgänge/Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung
  • wesentliche bilanzpolitische Maßnahmen
  • geschäftliche Entwicklung und wirtschaftliche Lage
  • künftige Entwicklung
  • Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung

Daneben erstreckte sich die Prüfung auf:

  • die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung
  • den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
  • den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023
  • die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft.

Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde am 08.05.2024 erteilt.

Der Aufsichtsrat erstattete gemäß § 52 Abs. 1 GmbHG in Verbindung mit § 171 Abs. 1 und 2 AktG schriftlich Bericht über seine Prüftätigkeit. Es wurden die Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften und mehrheitlichen Beteiligungen sowie der Jahres- und Konzernabschluss, die Lageberichte der NEUWOGES und des Konzerns sowie der Gewinnverwendungsvorschlag geprüft.
Der Abschlussprüfer wurde in der Sitzung am 10.07.2024 durch den Aufsichtsrat angehört. Dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers für die Gesellschaft und den Konzern stimmte der Aufsichtsrat für den Jahresabschluss 2023 zu. Gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages hat der Aufsichtsrat der Gesellschafterin empfohlen, dem Jahresabschluss 2023 der NEUWOGES zuzustimmen und den Konzernabschluss zu genehmigen.

Mit Gesellschafterbeschluss vom 15. Juli 2016 hat die Gesellschafterin die Einführung und Anwendung des Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Neubrandenburg beschlossen. Die Geschäftsführung der NEUWOGES wurde angewiesen, den Kodex anzuwenden und jährlich einen Bericht zu erstellen. Eine Entsprechenserklärung für das Geschäftsjahr 2023 seitens der Geschäftsführung als auch seitens des Aufsichtsrates lag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2023 vor.

Die Stadtvertretung der Stadt Neubrandenburg hat unter der Beschluss-nummer 2/37/2024; Drucksache BV/VIII/0007 in ihrer Sitzung am 09.10.2024 den Jahresabschluss 2023 festgestellt, der Gewinnausschüttung in Höhe von insgesamt 1.955.000,00 EUR an die Stadt sowie der Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates zugestimmt. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 30.10.2024 den Jahresabschluss 2023 der NEUWOGES festgestellt und die Gewinnverwendung und Entlastung entsprechend der Beauftragung durch die Stadtvertretung beschlossen. Ebenfalls wurde der Konzernabschluss genehmigt.

Der Jahresabschluss sowie Konzernabschluss 2023 wurde im elektronischen Bundesanzeiger mit Datum vom 02.12.2024 veröffentlicht. Im Stadtanzeiger vom 27.10.2024, dem Amtsblatt der Stadt Neubrandenburg, erfolgte ebenfalls die Offenlegung.

Gemäß § 8 (2 c) des Gesellschaftsvertrages hat der Aufsichtsrat die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 in seiner Sitzung am 10.07.2024 vorgenommen.

In der Sitzung des Aufsichtsrates wurde ebenfalls über die Neufassung der Regelung zur Verfahrensweise bei Grundstücksgeschäften der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH informiert und beschlossen.

Weiter wurden die Tantiemenzahlungen beider Geschäftsführer der NEUWOGES in der Sitzung behandelt und beschlossen.

In der Sitzung am 16.10.2024 tagte der neu konstituierte Aufsichtsrat erstmalig und wählte zunächst den Aufsichtsratsvorsitzenden sowie dessen Stellvertreter. Außerdem wurde die Wahl der Mitglieder für den Personalausschuss und den Beirat der Pflegeheim Neubrandenburg gGmbH durchgeführt. Für die neuen Aufsichtsratsmitglieder wurden Erstinformationen zum Unternehmen in Form einer Präsentation vorgestellt.

Des Weiteren hat der Aufsichtsrat Beschlüsse zum Wirtschaftsplan 2025 ff. und zur mittelfristigen Finanzplanung, zur mittelfristigen Unternehmensplanung sowie zum Stand und zu den Perspektiven der Unternehmensfinanzierung gefasst.

Das Sponsoring und die Spenden 2024 der NEUWOGES sowie die Planung 2025 für das Sponsoring wurden ebenfalls in der Sitzung am 16.10.2024 behandelt und zur Kenntnis genommen.

Zudem wurde über Personalangelegenheiten informiert und beschlossen. Anschließend wurden in der Sitzung die Ergebnisse der Mitarbeitendenbefragung vorgestellt und zur Kenntnis genommen.

In der Sitzung des Aufsichtsrates am 11.12.2024 wurden die Zielkriterien beider NEUWOGES-Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2025 beschlossen.
Des Weiteren wurden die Erteilung von Prokura eines Abteilungsleiters sowie der Widerruf von Prokura beraten und zugestimmt.

Weiter wurde über den Geschäftsverteilungsplan ab 01.01.2025 informiert und beschlossen.

Der lt. § 7 (6) des Gesellschaftsvertrages gebildete Ausschuss des Aufsichtsrates (Personalausschuss) hat im Jahr 2024 drei Sitzungen abgehalten. Der Ausschuss hat zu nachfolgenden Themen beraten:

  • Information der Geschäftsführung zur Abrechnung der Zielvereinbarungen 2023 und Abschluss der Zielvereinbarungen 2025
  • Bestellungsverfahren eines Geschäftsführers für die Sozial- und Jugendzentrum Hinterste Mühle gGmbH
  • Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
  • Erfüllung der Zielkriterien 2023 der Geschäftsführer
  • Zielkriterien der Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2025
  • Bestellung und Widerruf von Prokura
  • Geschäftsverteilungsplan ab 01.01.2025

Alle Empfehlungen des Personalausschusses wurden an den Aufsichtsrat weitergegeben und durch diesen in Beschlüsse umgesetzt.

Die DOMUS Steuerberatungs-AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Rostock, hat den Jahresabschluss zum 31.12.2024 sowie den Lagebericht geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat Jahresabschluss, Lagebericht und Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung 2024 geprüft sowie das Ergebnis der Prüfung unter Anhörung des Prüfers in seiner Sitzung am 09.07.2025 erörtert und diesem zugestimmt. Er kam zu dem Schluss, dass keine Einwendungen zu erheben sind und er den aufgestellten Jahresabschluss und den Vorschlag zur Ergebnisverwendung billigt sowie die Entlastung der Geschäftsführung empfiehlt.

Die Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Aufsichtsrat gestaltete sich, wie in den Vorjahren auch, offen, vertrauensvoll und konstruktiv. Der Aufsichtsrat spricht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesellschaft ebenso wie der Geschäftsführung seinen Dank für die geleistete Arbeit aus.

Neubrandenburg, 09.07.2025

Toni Jaschinski
Aufsichtsratsvorsitzender